Allgemeine
geschäfts-
bestimmungen
(AGB)

Geltung
1) Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen - Diese gelten für alle vom Fotografen durchgeführte Aufträge. Die vom Fotografen hergestellten Produkte, dabei spielt es keine Rolle in welcher Form oder mit welchem Medium, unterliegen dieser AGB.
2) Die AGBs gelten mit Entgegennahme der Lieferung bzw. Leistung des Fotografen als vereinbart wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
3) Ist der Kunde mit den AGBs nicht einverstanden, hat er dies dem Fotografen binnen 3 Werktagen schriftlich und mit Begründung mitzuteilen. Geschäftsbedingungen die nicht der AGBs entsprechen müssen vom Fotografen schriftlich anerkannt werden.
4) Die AGBs gelten für laufende wie auch für zukünftige Aufträge im Rahmen einer Geschäftsbeziehung sofern keine abweichenden Geschäftsbedingungen vereinbart wurden.

Nutzungsrechte
1) Das Urheberrecht steht dem Fotografen nach Massgaben dem Urheberrechtsgesetzes zu.
2) Der Fotograf überträgt ein einfaches Nutzungsrecht für einmalige und private Zwecke. Die Weitergabe von Nutzungsrechten wird nur mit schriftlicher Abstimmung des Fotografen erlaubt. Jegliche Nutzung des Bildmaterials ist nur bei Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks erlaubt. 3) Kommerzielle, medienbezogene und besondere Nutzungsrechte müssen schriftlich vereinbart werden und bedingen einem Aufschlag von mindestens dem Auftragshonorar.
4) Wurden die Nutzungsrechte gemäss § 60 UrhG nicht übertragen ist die Verbreitung und Vervielfältigung der Werke des Fotografen untersagt.
5) Veränderungen der Werke des Fotografen zur Erstellung von neuen urheberrechtlich geschützten Werken sind nur mit dessen Einverständnis erlaubt.
6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird
7) Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei schriftlicher gesonderter Vereinbarung.

Bildmaterial/Reklamationen
1) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v § 2 Abs.1 Ziff 5. Urheberrechtsgesetz handelt.
2) Das Überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen.
3) Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mangel so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
4) Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung betreffen, sind innerhalb 1 Woche nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäss, vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen.

Vergütung/
Zahlungsbedingungen

1) Das Honorar für die Werke des Fotografen wird als Stunden-, Tages oder vereinbarte Pauschale zzgl. Mwst berechnet. Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Unter Nebenkosten verstehen sich: Spesen, Requisiten, Reisekosten, Modellhonorare, Labor- und Materialkosten, Mieten etc.
2) Rechnungen sind innerhalb 14 Tage zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn diese nicht spätestens 30 Tage nach Eingang beglichen wird. Nach Fälligkeit bleibt dem Fotografen vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Erst bei kompletter Begleichung der Rechnung erfolgt eine Herausgabe des Bildmaterials.
3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
4) Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen so hat er für die Mehrkosten aufzukommen.
5) Wird ein Shootingtermin gebucht ist dieser verbindlich und es ist eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Honorars als Kaution innerhalb von 3 Tagen zu errichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf die verbindliche Reservierung. Bei ersatzloser Stornierung eines Termins wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Unterbleibt eine Benachrichtigung oder erfolgt eine Stornierung nicht fristgemäß bis zu 3 Tage vor Auftragsbeginn ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Grundhonorars, fällig.Nichterscheinen wird mit 100% berechnet.  Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend den ihm entstandenen Kosten, welche dem Kunden konkret beziffert und zu belegen sind, zu berechnen. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des FotografenStornierungen gelten nur in schriftlicher Form per E-Mail an: mascha@imagism.studio

Haftung
1) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
2) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 3) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Honorar des geleisteten Shootingtages.  4) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten oder deren Nichterscheinen (zum Beispiel Models, Haarstylisten, Stylistin, Make Up Artisten), welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
5) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 6) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
7) Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemässen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemässe Verwendung verantwortlich.
8) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz. (2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. (4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.